Allgemeine Geschäftsbedingungen FARGO Design GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln ergänzend das Vertragsverhältnis zwischen der FARGO Design GmbH, Köhnestr. 8, 20539 Hamburg, (Fargo Design GmbH) und deren Kunden im Bereich Kommunikationsdesign (Kunde).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn FARGO Design GmbH diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Fargo Design GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und dessen schriftliche Annahme durch Fargo Design GmbH zustande. Fargo Design GmbH kann den Auftrag auch durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber / Kunden oder mit Nutzungsmöglichkeit der bereitgestellten Leistung durch den Kunden annehmen.

2.2 Die Einladung eines Kunden, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein ortsübliches und angemessenes Entgelt. Durch die Abhaltung der Präsentation wird der diesbezügliche Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.

3. Vertragsgegenstand/ Vertragszweck

3.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes nach den Individualvereinbarungen der Parteien sowie ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung bzw. aus den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner. Fargo Design GmbH schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist nur die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Fargo Design GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen zu ändern soweit dies fachlich oder aus sonstigen Gründen notwendig und für den Auftraggeber zumutbar ist. Soweit die Fargo Design GmbH bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

3.2 Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

4. Vertragsausführung

4.1 Die Fargo Design GmbH ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Der Fargo Design GmbH steht es frei, mit welchen technischen Hilfsmitteln die Leistungen erbracht werden (Software, Betriebssystem, etc.).

4.2 Fargo Design GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Fargo Design GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Die Fargo Design GmbH ist verpflichtet, die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei soweit wie bekannt und möglich die Interessen ihres Kunden (Auftraggebers) zu wahren.

4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Fargo Design GmbH auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

4.5 Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z.B. Dias, Reinzeichnungen, Illustrationen, Texte usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz des Bearbeitungsrechtes durch Dritte.

4.6 Genannte Liefertermine für Leistungen und Teilleistungen sind unverbindliche Angaben, wenn nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

4.7 Die Fargo Design GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

4.8 Von der Fargo Design GmbH zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Fargo Design GmbH bestätigt worden ist.

5. Vergütung

5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach dem zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden Vergütungstarifvertrag Design der von der AGD herausgeben wird.

5.2 Die von der Fargo Design GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen - im Zweifel binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung- ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.4 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Fargo Design GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Fargo Design GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die Fargo Design GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 5.2 und 5.3 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

5.5 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Kunden zu erstatten.

5.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.7 Fargo Design GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung des Kunden zu verlangen. Vor Erhalt einer angeforderten Vorauszahlung ist die Fargo Design GmbH nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen.

5.8 Einwendungen gegen Abrechnungen der Fargo Design GmbH sind schriftlich zu erheben. Rechnungen der Fargo Design GmbH gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 3 Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

5.9 Im Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden darf die Fargo Design GmbH die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn der Kunde in Zahlungsverzug mit einem Betrag von wenigstens 150 € ist. Bei der Berechnung des Betrages gemäß Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht schlüssig begründet beanstandet hat.

5.10 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

6. Nutzungsrechte

6.1 Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

6.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Abschluss der Leistungen der Fargo Design GmbH noch nicht bezahlt worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Fargo Design GmbH.

6.3 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung der Fargo Design GmbH zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen aus und im Zusammenhang mit der Präsentation.

6.4 Das gesetzliche Urheberrecht des Kommunikationsdesigners an seinen Arbeiten ist unverzichtbar

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Fargo Design GmbH - einschließlich der Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, elektronische Datenträger etc. sowie der zur Verfügung gestellten Unterlagen - nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist das vorherige schriftliche Einverständnis der Fargo Design GmbH einzuholen und ggf. eine entsprechende Vergütungsvereinbarung zu treffen.

6.6 Fargo Design GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (zeitlich, räumlich und inhaltlich) eingeräumt.

6.7 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen; die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fargo Design GmbH als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.

6.8 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fargo Design GmbH.

6.9 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Fargo Design GmbH.

6.10 Über den Umfang der Nutzung steht Fargo Design GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

6.11 Alle Leistungen der Fargo Design GmbH (z.B. Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, elektronische Datenträger etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum der Fargo Design GmbH und können von ihr jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Eine Archivierung erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, für einen Zeitraum von drei Monaten.

6.12 Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Dies gilt auch bei der Verwendung eines Werkes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, sowie bei der Verwendung von Details des Werkes die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Werkes werden. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet.

6.13 Jede nicht gestattete Nutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus berechtigt die Fargo GmbH neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

6.14 Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen des Kommunikationsdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig

6.15 Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Fargo Design GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fargo Design GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der Fargo Design GmbH zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den vorhergehenden Werken des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben.

7. Abnahme

7.1 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen unverzüglich auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben (Abnahme). Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Fargo Design GmbH für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

7.2 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Fargo Design GmbH geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

7.3 Die Abnahme des Werkes darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

7.4 Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

8. Haftung

8.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Kommunikationsdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und Entgelte, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Leistungen der Fargo Design GmbH durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

8.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Fargo Design GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Fargo Design GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.4 Fargo Design GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Kunden jedoch auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind.

8.5 Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

8.6 Im Übrigen ist die Haftung der Fargo Design GmbH ausgeschlossen. 8.7 Fargo Design GmbH haftet für entstandene Schäden z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Fargo Design GmbH auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

9. Vertraulichkeit

Die Fargo Design GmbH wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

10.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde gegenüber den Forderungen der Fargo Design GmbH nur geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Kunde ein Kaufmann, so steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur in Bezug auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen zu.

10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung oder Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

11. Datenschutz

Fargo Design GmbH beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Regelungen der einschlägigen Datenschutznormen, insb. des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde stimmt der Speicherung und Nutzung seiner Daten im mit der Auftragsdurchführung notwendigen Umfang zu.

12. Kündigung

12.1 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

12.2 Sofern die Fargo Design GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht der Fargo Design GmbH ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt der Fargo Design GmbH vorbehalten.

13.Sonstiges

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht.

13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Hamburg Gerichtsstand.

13.3 Fargo Design GmbH ist berechtigt, die erstellten Werke und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die Fargo Design GmbH nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Fargo Design GmbH für seine Werbezwecke selbst einholen.